Die neuen Vorschriften des EU-KI-Gesetzes verpflichten Anbieter, umfangreiche Protokolle ihrer KI-Systeme über Monate hinweg aufzubewahren. Was der Gesetzgeber als Schritt zu mehr Transparenz und Nachvollziehbarkeit versteht, kann in der Praxis neue Risiken schaffen – von erweiterter Angriffsfläche bis zu komplexen Compliance-Herausforderungen.
Seit dem Aufkommen von Large Language Models (LLMs) bemühen sich Regulierungsbehörden (vor allem in der EU) darum, Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Sie befürchten, dass angesichts der potenziellen Auswirkungen der Technologie auf Arbeitsplätze, Märkte und die Gesellschaft ein gewisses Maß an Kontrolle erforderlich ist, um mögliche Schäden vorherzusehen.
Das EU-KI-Gesetz (EU AI Act) enthält eine Bestimmung, die im August 2026 in Kraft getreten ist und besagt, dass Anbieter von risikoreichen KI-Systemen ihre Protokolle mindestens sechs Monate lang, ebenso wie Finanzinstitute alle Protokolle, aufbewahren müssen, die von denselben Modellen erstellt wurden. Wenn man jedoch erfährt, dass ein risikoreiches System jede Künstliche Intelligenz (KI) ist, die in den Bereichen Biometrie, kritische Infrastruktur, Bildung, Behörden, Strafverfolgung oder wesentliche öffentliche und private Dienstleistungen eingesetzt wird, wird schnell klar, dass diese Vorschriften erhebliche Auswirkungen auf die meisten Unternehmen haben.
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