Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der ARTADA GmbH, Werl
I.) Allgemeine AGB ARTADA GmbH
1.) Geltungsbereich
Die nachfolgenden Liefer- und Geschäftsbedingungen (AGB) bestimmen ergänzend das Vertragsverhältnis zwischen unserem Unternehmen und „Kaufleuten“ im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Diese Bedingungen gelten auch dann für alle zukünftigen Geschäfte mit dem vorgenannten Adressatenkreis, wenn im Rahmen künftiger Geschäfte auf die Geltung dieser Bedingungen nicht noch einmal gesondert hingewiesen wurde.
Die nachfolgenden Bestimmungen haben Vorrang vor abweichenden allgemeinen Geschäftsbedingungen des bestellenden Kunden. Entgegenstehenden Geschäfts- bedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich noch einmal widersprochen. Etwaige Abweichungen, Ergänzungen oder besondere Zusicherungen zu Produkt, Leistung, Haftung und Gewährleistung neben unseren AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch unsere Geschäftsleitung. Außendienstmitarbeiter und Angestellte unseres Büros sind nicht berechtigt, den geltenden Vertragsinhalt oder diese AGB durch Zusagen jedweder Art zu ändern. Eine abweichende Vereinbarung hat allein mit unserer Geschäftsführung zu erfolgen.
Spätestens mit der Entgegennahme unserer Lieferungen / Leistungen bzw. Teillieferungen / Teilleistungen durch den Kunden erklärt dieser Kunde sein Einverständnis mit der Geltung dieser Liefer- und Geschäftsbedingungen.
2.) Angebot und Annahme
Die in technischen Informationen, Anzeigen, Analysen, Dokumentationen, Prospekten und ähnlichen Schriften sowie auf der Internetseite der Firma ARTADA enthaltenen (Produkt-) Angaben stellen zunächst lediglich Beschreibungen dar, und enthalten keine Zusicherungen von Eigenschaften im Rechtssinne. Die Zusicherung von Eigenschaften bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung mit unserer Geschäftsführung.
Schriftliche Angebote der Firma ARTADA sind, sofern nicht etwas anderes schriftlich vereinbart worden ist, 7 Tage verbindlich. Für die Berechnung dieser Frist ist das Datum des Zugangs des Angebotes maßgebend.
Ein Vertrag mit uns kommt entweder durch fristgerechte Annahme eines konkreten schriftlichen Angebots unseres Hauses oder mit der schriftlichen Bestätigung unserer Auftragsbestätigung durch den Kunden zustande. Als „schriftlich“ im Sinne dieser Norm gelten auch per E-Mail übermittelte Angebote und Bestätigungen unseres Hauses.
Angebote der ARTADA erfolgen unter der Prämisse einer positiven Bonitätsprüfung des Kunden. Sollte die Bonitätsprüfung des Kunden mit einem Negativergebnis enden, so sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, da die positive Bonität des Kunden Geschäftsgrundlage einer Zusammenarbeit zwischen uns und dem Kunden ist.
3.) Preise
Die Preise und Lizenzgebühren sowie sämtliche sonstigen weiteren Kosten des Auftrages erschließen sich aus dem detaillierten Angebot unseres Hauses bzw. der von uns versendeten und vom Kunden gegengezeichneten Auftragsbestätigung.
Preise, Lizenzgebühren und sonstige Kosten umfassen nur dann bereits die erforderlichen Installationskosten sowie die Kosten für die Einarbeitung in die Nutzung der Softwareprodukte, die Lieferung von Zubehör oder sonstigen Dienstleistungen, wenn und soweit dies ausdrücklich schriftlich so mit dem Kunden vereinbart worden ist. Andernfalls werden diese Kosten sodann nach tatsächlichem Aufwand nachberechnet.
Alle Preisangaben verstehen sich in Euro und, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, zuzüglich Verpackungs- und Versandkosten sowie zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
4.) Zahlungsbedingungen
Zahlungen des Kunden haben ohne Skontoabzug so zu erfolgen, dass wir zu dem in der Rechnung genannten Zahlungsziel ohne Einschränkung über den Betrag verfügen können. Wir sind berechtigt, angemessene Teilzahlungen zu verlangen. Hierzu werden wir detaillierte Abschlagsrechnungen erstellen. Der Kunde kann gegenüber unseren Forderungen aus dem Auftrag nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellt oder nach Ansicht eines Gerichtes entscheidungsreif sind.
Ist der Kunde in Verzug, sind wir berechtigt, Verzugszinsen in jeweils geltender gesetzlicher Höhe zu berechnen. Diese betragen zum Zeitpunkt der Erstellung dieser AGB 9% Punkte über dem jeweiligen Basiszinssatz. Wir sind ferner berechtigt, für Mahnungen eine Bearbeitungsgebühr von pauschal 5 EUR zu berechnen.
Wir sind berechtigt, Lieferungen an den Kunden nur noch gegen Vorkasse oder Bezahlung bei Lieferung / Leistung auszuführen, wenn objektive Anhaltspunkte vorliegen, wonach sich die Vermögensverhältnisse des Kunden nach Vertragsschluss wesentlich verschlechtert haben. Das ist insbesondere dann anzunehmen, wenn der Kunde fällige Forderungen unseres Hauses nicht bezahlt. Wir sind in solchen Fällen berechtigt, weitere Leistungen auszusetzen, bis fällige Forderungen aus dem betreffenden Vertragsverhältnis oder hiermit wirtschaftlich zusammenhängenden Verträgen oder aus früheren Verträgen vom Kunden bezahlt bzw. ausreichende Sicherheiten gestellt worden sind. Kommt der Kunde diesem Verlangen nicht nach, sind wir berechtigt, anderweitig über den Liefergegenstand zu verfügen und als Mindestschaden 20% des vereinbarten Preises zu berechnen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass unser Schaden geringer ist.
5.) Lieferung und Lieferverzug
Mit der Übergabe des Liefergegenstandes an den Kunden oder Transportunternehmer geht die Gefahr des Untergangs oder der Verschlechterung der Ware auf diesen über. Die fristgerechte Annahme der Leistung ist eine wesentliche Vertragspflicht des Kunden. Auf Wunsch des Kunden wird die Sendung durch uns auf Kosten des Kunden gegen alle versicherbaren Risiken versichert. Dies bedarf allerdings einer gesonderten Regelung.
Teillieferungen sind zulässig und können gesondert in Rechnung gestellt werden, es sei denn, sie sind wirtschaftlich für den Kunden nicht sinnvoll nutzbar.
Die zeitgerechte Lieferverpflichtung unseres Hauses steht unter dem Vorbehalt zutreffender und rechtzeitiger Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur dann nicht, wenn die nicht zutreffende oder verspätete Belieferung durch uns verschuldet ist, beispielsweise durch fehlerhafte Bestellung unseres Hauses beim Zulieferer.
Angegebene Liefer- und Leistungsfristen sind als „ca.“ Angaben für uns zunächst unverbindlich. Wünscht der Kunde eine verbindliche Zusage von Liefer- und Leistungsfristen, ist eine gesonderte schriftliche Vereinbarung im Vertrag erforderlich. Nach Ablauf verbindlich zugesagter Lieferfristen hat uns der Kunde zunächst eine angemessene Nachfrist mit der Erklärung zu setzen, die Leistungen nach Ablauf dieser Nachfrist abzulehnen. Erst nach fruchtlosem Verstreichen auch dieser Nachfrist kann der Kunde unter Ausschluss sonstiger Schadensersatzansprüche - vorbehaltlich etwaiger Rechte gemäß Ziffer 12. - vom Vertrag zurücktreten.
Ereignisse höherer Gewalt, auch wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges eintreten, berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.
Terminangaben über die Fertigstellung oder Auslieferung nicht fertiggestellter oder freigegebener Softwareteile sind im Interesse einer praxisgerechten und möglichst umfassenden Testphase unverbindliche Planvorgaben, es sei denn, es sind Fixtermine vereinbart.
6.) Support und Wartung
Soweit dies mit dem Kunden vereinbart ist, leisten wir ergänzend „Support und Wartung“. Unter diesen beiden Begriffen verstehen wir die Beratung, Anleitung und jegliche sonstige Unterstützung bei konkreten Problemstellungen, die sich bei der Erhaltung und Kontrolle der Einsatzfähigkeit der IT-Systeme auf der IT-Anlage des Kunden ergeben.
Dem Kunden ist bewusst, dass keine Software frei von Fehlern ist und dass wir, - trotz aller Bemühungen im Rahmen betriebswirtschaftlich sinnvoller Maßnahmen – nicht garantieren können, jede Support- oder Wartungsanfrage vollständig und zutreffend sowie problemlösend zu beantworten. Dieser Umstand ist der Komplexität des Zusammenspiels zwischen Software und Hardware und den daraus resultierenden unendlich vielen möglichen Fehlerquellen geschuldet. Wir können daher keine Garantien hinsichtlich der Lösbarkeit aller Anfragen geben.
Bei Nutzung des Remote-Support-Tools durch den Kunden wird auf der Internetseite der ARTADA GmbH vor der eigentlichen Verwendung explizit auf die Entstehung von Kosten für diese Dienstleistung hingewiesen. Durch den Klick auf den Remote-Support-Button dort, erteilt der Kunde der ARTADA GmbH sein Einverständnis für die Verrechnung des in der aktuellen Preisliste angegebenen Satzes. Hierfür erhält der Kunde keinen eigenen Servicebericht / Leistungsnachweis.
7.) Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis resultierenden Forderungen behalten wir uns das Eigentum an gelieferten Produkten (nachfolgend: "Vorbehaltsware") vor. Dies gilt auch insoweit, als die Forderungen in eine laufende Rechnung (Kontokorrent) eingestellt werden
Der Kunde darf Vorbehaltsware im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs einbauen und umbilden. Eine Verbindung, Vermischung, Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erfolgt jedoch ausschließlich für uns, die wir einen Miteigentumsanteil an der fertigen Ware oder an der neuen Sache erwerben, der dem Verhältnis des Wertes, der Vorbehaltsware zum Wert der fertigen Ware oder der neuen Sache entspricht. Unser Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware oder im Miteigentum unserer Firma stehenden Gegenständen im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr unter Eigentumsvorbehalt berechtigt. Seine künftigen Forderungen aus der Weitergabe der Vorbehaltsware tritt der Kunde hiermit im jeweiligen Rechnungswert der Vorbehaltsware bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Ansprüche unseres Hauses zur Sicherheit an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung hiermit an. Besteht an den veräußerten Gegenständen nur ein Miteigentumsanteil unseres Hauses, sind die Forderungen jeweils in Höhe des Verkaufswertes dieses Anteils, aber mit Vorrang vor den übrigen Forderungen, abgetreten. Auf Verlangen unseres Hauses wird der Kunde uns Namen und Anschrift der betreffenden Abnehmer sowie Art und Umfang seiner gegen diese bestehenden Ansprüche mitteilen. Wir sind berechtigt, zur Sicherung unserer Zahlungsansprüche jederzeit diese Abtretung offenzulegen. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist nicht erlaubt.
Bei Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich schriftlich benachrichtigen. Der Kunde trägt alle Kosten eines Interventionsverfahrens und anderer Abwehrmaßnahmen im Zusammenhang mit einem solchen Zugriff Dritter.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden - insbesondere Zahlungsverzug - oder wenn Tatsachen vorliegen, die eine Zahlungseinstellung erwarten lassen, entfällt die Berechtigung des Kunden zur Weiterveräußerung, zum Einzug von Forderungen und zur Be- und Verarbeitung bzw. Verbindung von Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden. Wir sind sodann berechtigt, die Abtretung von Herausgabeansprüchen des Kunden gegen Dritte verlangen. Diese Rechte stehen uns auch dann zu, wenn die gesicherten Forderungen bereits verjährt sind. Die Rücknahme oder Pfändung der Vorbehaltsware durch uns gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag. Wir sind berechtigt, die Vorbehaltsware zu verwerten und uns unter Anrechnung auf die offenen Forderungen gegen den Kunden aus deren Erlös zu befriedigen. Auf Verlangen des Kunden werden wir Sicherheiten insoweit freigeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen insgesamt um mehr als 10% übersteigt. Sofern wir zur Ausübung des Eigentumsvorbehaltes berechtigt sind, gewährt uns der Kunde zum Zweck der Abholung der Vorbehaltsware zu geschäftsüblichen Zeiten unwiderruflich und uneingeschränkt Zugang zu seinen Geschäftsräumen bzw. seinem Betriebsgelände.
8.) Gewährleistung für Hardware-Produkte
Wir leisten Gewähr dafür, dass gelieferte Hardware-Produkte zum Zeitpunkt des Gefahr-übergangs frei von Material- und Herstellungsmängeln sind, die den Wert oder die Tauglichkeit dieser Hardware-Produkte mehr als nur unerheblich mindern. Ferner leisten wir Gewähr dafür, dass gelieferte Hardware-Produkte die ausdrücklich von uns schriftlich zugesicherten Eigenschaften besitzen. Eine Gewähr für die Weiterverkäuflichkeit der Produkte oder deren Eignung zu einem bestimmten Verwendungszweck übernehmen wir grundsätzlich nicht. Die Zusicherungen gelten nur im Verhältnis zu unserem Kunden.
Von uns herausgegebene technische Datenspezifikationen oder Beschreibungen stellen keine „Zusicherungen“ einer Eigenschaft im Rechtssinne dar, es sei denn, dass sie ausdrücklich als solche von uns schriftlich bestätigt worden sind.
Der Kunde trifft im Rahmen des Zumutbaren, soweit dies nicht ausdrücklich schriftlich durch uns übernommen wurde, die erforderlichen Maßnahmen zur Feststellung, Meldung, Eingrenzung und Dokumentation der Fehler und sonstigen Mängel, damit eine etwaig erforderliche Nachbesserung der Lieferung ermöglicht wird.
Der Käufer muss im Falle des Versendungskaufes Schäden an der Verpackung sofort dem Transportunternehmen mitteilen und den Sachverhalt dokumentieren. Schäden muss der Kunde uns im Sinne des § 377 HGB unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Erhalt der Ware mitteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind uns unverzüglich nach ihrer Entdeckung mitzuteilen. Unsere gelieferten Gegenstände sind unverzüglich nach Lieferung durch den Kunden zu untersuchen. Sie gelten hinsichtlich offensichtlicher Mängel oder anderer Mängel, die bei einer unverzüglichen, sorgfältigen Untersuchung erkennbar gewesen wären, als vom Käufer genehmigt, wenn uns nicht binnen sieben Werktagen nach Ablieferung eine schriftliche Mängelrüge zugeht. Hinsichtlich anderer Mängel gelten die Liefergegenstände als vom Käufer genehmigt, wenn die Mängelrüge uns nicht binnen sieben Werktagen nach dem Zeitpunkt zugeht, in dem sich der Mangel zeigte. War der Mangel für den Kunden bei normaler Verwendung bereits zu einem früheren Zeitpunkt erkennbar, ist dieser frühere Zeitpunkt für den Beginn der Rügefrist maßgeblich.
Im Gewährleistungsfall erfolgt nach unserer Wahl entweder eine kostenlose Nachbesserung oder eine Ersatzlieferung. Auf Verlangen hat der Kunde den beanstandeten Liefergegenstand frachtfrei an uns zurück zu senden. Bei berechtigter Mängelrüge vergüten wir dem Kunden die Kosten des günstigsten Versandweges. Dies gilt nicht, soweit sich die Kosten erhöhen, weil der Liefergegenstand sich an einem anderen Ort als dem Ort des bestimmungsgemäßen Gebrauches befindet. Bei Mängeln von Bauteilen anderer Hersteller, die wir aus lizenzrechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht beseitigen können, werden wir nach Wahl unsere Gewährleistungsansprüche gegen die Hersteller und Lieferanten für Rechnung des Kunden geltend machen, oder nach Wahl unseres Hauses an den Kunden abtreten. Gewährleistungsansprüche gegen uns bestehen bei derartigen Mängeln unten den sonstigen Voraussetzungen und nach Maßgabe dieser AGB nur, wenn die gerichtliche Durchsetzung der vorstehend benannten Ansprüche gegen den Hersteller und Lieferanten erfolglos war oder – beispielsweise aufgrund einer Insolvenz – aussichtslos ist. Während der Dauer des Rechtsstreits ist die Verjährung der betreffenden Gewährleistungsansprüche des Kunden gegen unser Haus gehemmt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen des BGB und HGB. Die Gewährleistungsfrist sowie die Frist für ggf. bestehende Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden, beträgt 12 Monate. Der Beginn der Frist beginnt bei reiner Hardwarelieferung ab Lieferung, bei kombinierten Arbeiten an von uns gelieferter Hardware ab Abnahme, soweit Betriebsbereitschaft geschuldet ist, ab vorhandener Betriebsbereitschaft und Abnahme durch unseren Kunden.
Eine Abtretung der Gewährleistungsansprüche durch den Kunden an Dritte ist nicht möglich. Weitergehende Gewährleistungsansprüche, gleich welcher Art, sind ausgeschlossen. Wird ein System auf Wunsch des Kunden nicht von uns, sondern von einer Drittfirma oder vom Kunden selbst installiert, so hat der Kunde bei einem vermeintlichen Gewährleistungsfall die ordnungsgemäße Installation nachzuweisen um auszuschließen, dass der Fehler auf eine nicht ordnungsgemäße Installation zurückzuführen ist, die wir nicht zu verantworten haben. Der Kunde beachtet bei der Nutzung der Hardware und der Feststellung, Meldung und Eingrenzung von Fehlern und sonstigen Mängeln unsere ergänzenden Hinweise. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die Gewährleistung entfallen kann, wenn das Produkt durch den Kunden oder Dritte unsachgemäß installiert, gewartet, repariert, benutzt, verändert oder Umgebungsbedingungen ausgesetzt wird, die nicht unseren Installationsanforderungen bzw. denen des Herstellers entsprechen oder der aufgetretene Fehler in ursächlichem Zusammenhang damit steht, dass der Kunde einen Fehler nicht angezeigt und nicht unverzüglich Gelegenheit zur Nachbesserung gegeben hat. Dies gilt nicht, wenn der Kunde nachweist, dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind.
Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind insbesondere Mängel bzw. Schäden, die zu- rückzuführen sind auf: betriebsbedingte Abnutzung und normaler Verschleiß / Bedienungs-fehler und fahrlässiges Verhalten des Kunden / Betrieb mit falscher Stromart oder -spannung sowie Anschluss an ungeeignete Stromquellen / Brand, Blitzschlag, Explosion oder netzbedingte Überspannung / Feuchtigkeit aller Art / falsche oder fehlerhafte Programm-Software- und/oder Verarbeitungsdaten sowie jegliche Verbrauchs- und Verschleißteile. Liegt ein vermeintlicher Gewährleistungsfall vor, so hat uns der Kunde zunächst einen Auftrag zur Fehlerermittlung zu erteilen. Hierzu erhält der Kunde ein gesondertes Formular. Ergibt die Überprüfung einer Mängelanzeige, dass ein Gewährleistungsfall nicht vorliegt, so werden die Kosten der Überprüfung und Reparatur zu den jeweils gültigen Vergütungssätzen unseres Hauses berechnet.
Wir sind im Gewährleistungsfall lediglich verpflichtet, die bei Auslieferung unserer Produkte / Leistungen vorhandene Installation der Hard- und Software beim Kunden wieder-herzustellen (Wiederherstellung des Ursprungszustandes). Wir sind ohne gesonderten Auftrag des Kunden nicht verpflichtet, die Daten des Kunden zu sichern und/oder wiederherzustellen.
9.) Gewährleistung für Softwareprodukte
Softwareprodukte sowie Betriebssysteme von Drittfirmen, die von uns geliefert werden (sogenannte „Fremdsoftware“ wie beispielsweise Windows), werden von uns grundsätzlich lediglich auf der Basis und zu den Bedingungen eines zwischen der Drittfirma und dem Kunden gesondert abzuschließenden Software- Überlassungs- und Lizenz-Vertrages weitergegeben. Für die Funktion dieser Fremdsoftware leisten wir keine gesonderte Gewähr. Gewährleistungsansprüche bestehen ferner nicht für solche nicht von uns gelieferten Softwarekopien sowie für Software, die auf einem Computersystem betrieben wird, das nicht die Mindesthardwarekonfiguration und Software-Ausstattung gemäß der Software- Produktbeschreibung aufweist.
In den Fällen des Verkaufs von Standardsoftware durch uns gelten die Regelungen unter Ziffer 8. sinngemäß.
Wir gewährleisten, dass von uns gegen gesondertes Entgelt entwickelte und lizenzierte Softwareprodukte (sogenannte „Eigensoftware“) diejenigen Funktionen und Leistungs-merkmale erfüllen, die in der zum Zeitpunkt der Lizenzerteilung gültigen Software-Produktbeschreibung (Pflichtenheft) für die betreffenden Eigensoftwareprodukte enthalten sind und nicht mit Fehlern behaftet sind, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem nach dem Vertrag vorausgesehenen Gebrauch aufheben oder wesentlich mindern. Ferner gewährleisten wir, dass die dem Kunden zur Nutzung überlassene Eigensoftware im Zeitpunkt der Lizenzerteilung frei von Rechten Dritter ist, die den nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern. Die technischen Daten, Spezifikationen und Leistungsbeschreibungen in der Software-Produktbeschreibung stellen keine Zusicherungen im Rechts-sinne dar, es sei denn, sie sind ausdrücklich als solche von uns bestätigt oder deklariert worden.
Dem Kunden ist bekannt, dass nach dem Stand der Technik Fehler in der Software und dem zugehörigen sonstigen Material im konkreten Zusammenspiel mit unterschiedlicher Hardware nicht völlig ausgeschlossen werden können.
Für den Fall, dass bestimmte Funktionen oder Leistungsmerkmale der Software-Produkt- beschreibung nicht erfüllt werden oder dass vom Kunden Fehler schriftlich oder in nachvoll- ziehbarer Weise mitgeteilt werden, erfolgt nach unserer Wahl eine Nachbesserung, die im Einzelfall auch darin bestehen kann, dass dem Kunden eine neue Programmversion zur Verfügung gestellt wird.
Bleiben wiederholte Nachbesserungsversuche erfolglos oder bieten wir keine lauffähige neue Programmversion an, ist der Kunde berechtigt, entweder die Rückgängigmachung des Vertrages oder eine angemessene Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen.
Der Gewährleistungsanspruch entfällt hinsichtlich solcher Programme oder Programmteile, die vom Kunden selbst oder durch einen Dritten geändert oder erweitert wurden, es sei denn, der Kunde weist nach, dass solche Änderungen oder Erweiterungen für den Mangel nicht ursächlich sind. Der Gewährleistungsanspruch entfällt ferner für Fehler, Störungen oder Schäden, die auf unsachgemäße Bedienung, Fehler der Hardware, der Betriebssysteme, Nichtbeachtung der Datensicherungsvorschriften oder sonstige, außerhalb unseres Verantwortungsbereiches liegende Vorgänge zurückzuführen sind oder wenn der Auftraggeber uns die Möglichkeit verweigert, die Ursache des gemeldeten Fehlers oder Mangels zu untersuchen.
Im Übrigen gelten die Ziffern 8.3., 8.5. - 8.11. entsprechend.
10.) Gewährleistung bei IT-Projekten
Wir gewährleisten, dass Programme und Konzepte, die in IT-Projekten für den Kunden individuell erarbeitet und umgesetzt werden, nicht mit Mängeln behaftet sind, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern. Eine unerhebliche Minderung des Wertes oder der Tauglichkeit bleibt außer Betracht. Dem Kunden ist bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, ein von Fehlern vollkommen freies Programm zu erstellen.
Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate und beginnt mit der Abnahme.
Die Ziffern 8.3., 8.7., 8.10. und 8.11. gelten entsprechend.
11.) Haftungsbeschränkung
Wegen der Verletzung vertraglicher oder außervertraglicher Pflichten, insbesondere Unmöglichkeit, Verzug, Verschulden bei Vertragsschluss und unerlaubter Handlung haften wir auch für leitende Angestellte und sonstige Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dieser Ausschluss gilt nicht bei schuldhaftem Verstoß gegen wesentliche Vertragspflichten, soweit die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird. Wir haften nicht für Fälle einfacher Fahrlässigkeit unserer Organe, gesetzlicher Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentlich sind die Verpflichtung zur rechtzeitigen Lieferung und Installation des Liefergegenstandes, dessen Freiheit von Mängeln, die seine Funktionsfähigkeit oder Gebrauchstauglichkeit mehr als nur unerheblich beeinträchtigen, sowie Beratungs-, Schutz- und Obhutspflichten, die dem Auftraggeber die vertragsgemäße Verwendung des Liefergegenstandes ermöglichen sollen oder den Schutz von Leib oder Leben von Personal des Auftraggebers oder den Schutz von dessen Eigentum vor erheblichen Schäden bezwecken (BGH NJW RR 2005, S.1496) Soweit wir wegen Fahrlässigkeit haften, ist die Haftung auf denjenigen Schadensumfang begrenzt, mit dessen Entstehen wir bei Vertragsschluss aufgrund der bekannten Umstände typischerweise rechnen mussten ( BGHZ 138 S.118; BGH NJW 1998 S. 1640). Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des Liefergegenstandes sind, sind nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Liefergegenstandes typischerweise zu erwarten sind.
Wir haften für den Verlust von Daten und Programmen und deren Wiederherstellung ebenfalls nur in den sich aus 12.1. ergebenden Fällen der Haftung wegen leichter Fahrlässigkeit und auch nur insoweit, als dieser Verlust nicht durch angemessene Vorsorgemaßnahmen des Kunden vermeidbar gewesen wäre, beispielsweise durch die tägliche Anfertigung von Sicherungskopien aller Daten und Programme.
Eine eventuelle Haftung unseres Hauses wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften oder aufgrund des Produkthaftungsgesetzes bleibt unberührt.
Wir haften nicht für die über unsere Dienste lediglich übermittelten Informationen, weder für deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität, noch dafür, dass sie frei von Rechten Dritter sind oder dafür, dass der Sender rechtswidrig handelt, indem er solche Informationen übermittelt. Beruht ein Schaden auf einem Ereignis aus der Sphäre eines Dienstanbieters, bei dem wir Kunde sind, übernehmen wir keine Haftung.
Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und – beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, der gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen unseres Hauses.
Soweit wir technische Auskünfte geben oder beratend tätig sind und diese Auskünfte oder die erteilte Beratung nicht zu dem von uns geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungs-umfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung (Gefälligkeitsleistung).
Die Einschränkungen dieser Norm gelten nicht für Haftung des Verkäufers wegen vorsätzlichen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder Gesundheit nach dem Produkthaftungsgesetz.
12.) Datenschutz
Wir beachten die Vorgaben des Gesetzgebers hinsichtlich des Datenschutzes. Die Einzelheiten hierzu finden Sie gesondert auf unserer Internetseite, dort unter dem Stichwort „Datenschutz“.
13.) Schadensersatz
Tritt der Kunde unberechtigt von einem erteilten Auftrag zurück, vereinbaren der Kunde und unser Haus hiermit für solche Fälle - unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, - als pauschalen Schadensersatz 10 % des Bruttopreises des Gesamtauftrages. Dieser Schadensersatz ist geschuldet für die durch die Bearbeitung des Auftrages des Kunden entstandenen bisherigen Kosten in unserem Hause sowie für uns aus dem Auftrag entgangenen Gewinn. Dem Kunden ist es gestattet nachzuweisen, dass ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist.
14.) Gerichtsstand
Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich- rechtliches Sondervermögen, oder hat er in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand, sind bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten Klagen bei dem für den Hauptsitz unserer Firma in 59457 Werl zuständigen Gericht zu erheben. Wir sind jedoch nach Wahl berechtigt, am Sitz des Bestellers zu klagen. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.
II.) Sonderregelungen ARTADA GmbH für Web Hosting
Über die allgemeinen AGB unter Ziffer I.) hinaus gelten im Bereich des Web Hostings ergänzend folgende Allgemeine Bedingungen der Firma ARTADA Werl, im Folgenden auch „Wir“ „uns“ oder „Anbieter“ genannt:
Der Vertrag über die Nutzung von Diensten und Angeboten des Anbieters kommt durch die Annahme der Anfrage durch uns zustande. Wurde eine Bestellung mittels Echtzeitbestellsystem über das Kundenmenü vorgenommen, kommt die Bestellung durch das Absenden der mittels Passwort autorisierten Bestellung oder Zusendung der Bestellbestätigung an uns zustande.
1.) Inhalt des Vertrages
1. Der Umfang der vertraglichen Leistungen erschließt sich sich aus dem Vertrag und unserer jeweiligen Leistungsbeschreibung mit aktueller Preisliste. Die Preisliste stellen wir bei Bedarf gerne per E-Mail zur Verfügung.
2. Wir werden nach Vertragsabschluß die Beantragung des gewünschten Domainnamens beim zuständigen Register (z.B. für DE-Domains die DeNic e.G.) veranlassen.
Wir können nicht garantieren, dass der gewünschte Domainnamen dem Kunden tatsächlich zugeteilt wird. Die Angabe, ob ein Domainname zum Zeitpunkt der Anfrage noch frei erhältlich ist, erfolgt daher ausdrücklich unverbindlich und ohne Gewähr.
Der gewünschte Domainname ist erst dann sicher an unseren Kunden vergeben, wenn die Domain in unserem Auftrag vom Register für den Kunden registriert worden ist und die entsprechenden Einträge in der Register – Datenbank aufgeführt wurden.
Ist ein beantragter Domainname bis zur Weiterleitung der Beantragung an das Register bereits vergeben, darf der Kunde einen anderen Domainnamen wählen oder vom Vertrag zurück treten. Eine spätere Änderung des Domainnamens nach Registrierung beim Register ist dann nicht mehr möglich.
Durch die Registrierung einer Domain wird der Kunde nicht Eigentümer, sondern erhält lediglich ein zeitlich beschränktes Nutzungsrecht, solange die Domain auf ihn als Inhaber (Admin-C) registriert ist.
Ergänzend gelten die jeweils für den zu registrierenden Domainnamen maßgeblichen Registrierungsbedingungen und Richtlinien, z.B. bei DE-Domains die RICHTLINIEN ZUR VERGABE VON DEUTSCHEN INTERNET-DOMAINS des DeNic e.G. Diese Richtlinien in der aktuellen Fassung, die im Internet auf der Seite der „Denic“ aburfbar sind, sind Bestandteil auch dieses Vertrages mit dem Kunden. Für TopLevel Domains mit der Endung “.de” gelten ausdrücklich ergänzend die DENIC Registrierungsbedingungen und -richtlinien. Diese sind fester Vertragsbestandteil und für die Registrierung und den Betrieb der Domain maßgebend.
3. Uns bleibt das Recht vorbehalten, Leistungen zu erweitern, zu ändern und Verbesserungen vorzunehmen, insbesondere wenn diese Änderung handelsüblich ist oder notwendig erscheint um Missbrauch zu verhindern, oder wir hierzu durch Änderung der Gesetzeslage oder Rechtsprechung verpflichtet ist.
Freiwillige, unentgeltliche Dienste und Leistungen, die wir erbringen, die jedoch nicht vertraglich geschuldet sind, können jederzeit und ohne Vorankündigung durch uns eingestellt werden. Für den Kunden ergeben sich aus solchen freiwilligen unentgeltlichen Diensten und Leistungen keinerlei Ansprüche auf Leistung oder Schadensersatz gegen uns.
4. Wir haben das Recht, die Maximalgröße und die Anzahl der Empfänger der zu versendenden Emails auf einen angemessenen Wert (z.B. 10 MB pro Email) zu beschränken.
5. Wir haben zudem das Recht, auf den Emailaccounts des Kunden gespeicherte Emails unmittelbar nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zu löschen. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, die Emails vor Beendigung des Vertragsverhältnisses von dem POP3 / IMAP Server auf seine lokale Festplatte zu übertragen (“herunterladen”, “abrufen”, “empfangen”).
6. Wir haben das Recht, bei Tarifen, die nicht auf unserer Homepage aufgelistet sind, sondern als Sondervereinbarung im Vertrag formuliert wurden, die Hardwareausstattung der Server zu ändern. Die Vertragswirksamkeit bleibt durch solche Änderungen unberührt.
7. Wir haben zudem die Möglichkeit, uns zur Leistungserbringung gegenüber dem Kunden auch Hilfe Dritter zu bedienen. Unsere vertragliche Verpflichtung gegenüber dem Kunden bleibt damit unberührt. Ein Minderungsanspruch oder Schadensersatzanspruch resultiert daraus für den Kunden nicht.
8. Wir haben das Recht, Zusatzleistungen wie z.B. Cronjobs, Mailinglisten,JSP + Servlets, ASP, Frontpage, vorinstallierte Skripte,SSH, zu ändern, einzuschränken, gegen andere Leistungen zu tauschen oder zu entfernen. Diese Zusatzleistungen sind kein Vertragsbestandteil, beinhalten keinen Support und keine Lauffähigkeitsgarantie. Ein vorzeitiges Kündigungsrecht des Kunden entsteht dadurch nicht. Die Vertragswirksamkeit des Gesamtvertrages bleibt durch solche Änderungen unberührt.
9. Wir können die Rechnung zu unserer Leistung per Post, oder auch bis zu 30 Tage vor Leistungsbeginn, online im PDF Format als Download im Kundencenter erstellen. Die Zusendung einer Rechnung per Post erfolgt allerdings nur nach Anforderung des Kunden und sodann gegen gesonderte Gebühr, die auf unserer Internetseite eingesehen werden kann.
10. Der Kunde beantragt für seinen Username Teilnahme am “Echtzeitbestellverfahren” (“EZBV”) des Providers. Dabei kann der Kunde weitere Domainnamen und Leistungen des Providers in Echtzeit durch reine Autorisierung mittels des vom Kunden bereits selbst gewählten Passworts vornehmen. Die Eingabe des Passwortes bei der Bestellung ersetzt in diesem Fall eine etwaig notwendige Unterschrift / Bestellung. Eine gesonderte schriftliche Bestätigung oder ein schriftlicher Vertrag ist nicht erforderlich, die Bestellung mittels EZBV gilt als verbindlicher Vertrag. Der Kunde verpflichtet sich, über das EZBV bestellte Leistungen und Domainnamen gem. der jeweils aktuellen Preisliste und der AGB unseres Hauses zu bezahlen und die Geheimhaltung und Sicherheit seines Passworts sicherzustellen.
Die Vertragspartner vereinbaren hiermit den Verzicht auf die Schriftform für weitere Bestellungen unter Anerkennung der Verbindlichkeit von mittels EZBV bestellten Domainnamen und Leistungen. Aus Sicherheitsgründen vereinbaren die Vertragspartner einen anfänglichen Höchstnutzungsrahmen von 50 Euro pro Monat, welcher von uns nach einer Anlaufzeit erweitert werden kann. Der Höchstnutzungsrahmen gilt nur für Domainnamen, über diesen Rahmen hinaus bestellte Domainnamen müssen gesondert per Fax bestätigt werden.
2.) Pflichten des Kunden
1. Der Kunde ist verpflichtet, die als Domain zu registrierende Zeichenfolge zuvor auf ihre Vereinbarkeit mit den Rechten Dritter, z.B. mit Namens-, Marken-, Urheber- oder sonstigen Schutzrechten, sowie mit den allgemeinen Gesetzen zu prüfen. Mit der Antragstellung versichert der Kunde uns gegenüber, dass er dieser Verpflichtung nachgekommen ist und dass sich bei dieser Prüfung keine Anhaltspunkte für die Verletzung von Rechten Dritter oder sonstiger Rechtsvorschriften ergeben haben. Von Schadensersatzansprüchen Dritter, deren Rechte verletzt wurden, wird uns der Kunde freistellen. Eine gesonderte Prüfungspflicht im Hinblick auf Rechte Dritter obliegt uns im Rahmen der Antragstellung nicht. Das ist allein Aufgabe des Kunden.
2. Der Kunde hat jegliche missbräuchliche Nutzung und / oder rechtswidrige Handlung im Internet zu unterlassen. Zu beachten sind dabei die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften, insbesondere des JSchG, StGB, BGB, IDR [illegale Dateien, Media-Streams & Downloads]). Der Kunde hat sicherzustellen, dass durch die eigene Präsenz (inkl. Scripte, Datenbanken, Programme, etc.) keine Präsenzen oder Angebote anderer Kunden rechtswidrig beeinträchtigt werden und die Serverstabilität, Serverperformance oder Serververfügbarkeit in irgendeiner Weise beeinträchtigt wird. Zudem ist die Nutzung jeglicher Filesharing-Dienste auf allen Servern des Anbieters generell untersagt. Dies gilt auch, wenn die Inhalte auf einem anderen Server als dem des Anbieters abgelegt sind und nur mittels einer über den Anbieter registrierten Domain bzw. Subdomain erreichbar sind und/oder für die Wiedergabe und Veröffentlichung Dienste und/oder Leistungen des Anbieters mittelbar oder unmittelbar, direkt oder indirekt genutzt werden. Der Kunde verpflichtet uns, bei Zuwiderhandlung von jeglicher Schadensersatzpflicht freizustellen.
3. Für eine weiterghende Nutzung durch Dritte ist allein der Kunde verantwortlich und haftbar. Bei einer missbräuchlichen Verwendung von durch Dritte genutzte Leistungen kann durch uns eine Sperre erfolgen um die bestehnde Gesetzeslage zu berücksichtigen, und uns vor Schadensersatzansprüchen zu bewahren. Wir behalten uns das Recht vor, die Nutzung durch Dritte in begründeten Einzelfällen bei einem Gesetzesverstoß zu untersagen. Wird die Nutzung durch Dritte untersagt, ergeben sich daraus keine Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzansprüche für den Kunden im Verhältnis uns gegenüber. Der Kunde hat auch diejenigen Entgelte zu zahlen, die im Rahmen der ihm zur Verfügung gestellten Nutzungsmöglichkeiten durch befugte oder unbefugte Nutzung der Dienste durch Dritte entstanden sind. Eine Überlassung von Login-, Zugriffs- und Verwaltungsdaten (Username, Passwort, etc.) ist hiermit ausdrücklich untersagt. Der Kunde ist verpflichtet, seine Zugangsdaten, Auftrags- und Kundennummer, Passwörter usw. geheim zu halten und sicherzustellen, dass kein Unberechtigter Zugriff auf diese Daten erhält. Im Falle der Zuwiderhandlung haftet allein der Kunde.
4. Der Kunde ist verpflichtet, uns Störungen, Mängel und Schäden unverzüglich anzuzeigen. Der Kunde hat uns alle Kosten zu erstatten, die für die Behebung solcher Störungen, Mängel und Schäden entstehen, die der Kunde zu vertreten hat.
5. Wir sind berechtigt, fällige Rechnungsbeträge und fällige wiederkehrende Beträge vom Konto des Kunden einzuziehen. Der Kunde erteilt daher hiermit seine Zustimmung zum Bankeinzug mittels Lastschriftverfahren. Der Kunde hat dabei für hinreichende Deckung des mitgeteilten Kontos zu sorgen und uns jede Änderung seiner vertragswesentlichen persönlichen Daten (Name, Anschrift, Email-Adresse, Bankverbindung) unverzüglich auch ohne Aufforderung durch uns mitzuteilen. Wird eine Lastschrift von der Bank des Kunden zurückgegeben (Lastschriftrückgabe), der Abbuchung widersprochen oder gerät der Kunde in Verzug, so sind wir berechtigt, sämtliche vom Kunden genutzte Leistungen und Einrichtungen zunächst zu sperren. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die laufenden Entgelte zu zahlen und die Kosten der Wiederinbetriebnahme zu tragen. Zudem haben wir in diesem Fall das Recht, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist kündigen und bei Verträgen mit einer Mindestmietzeit Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
6. Der Kunde haftet für alle Folgen und Nachteile, die uns und Dritten durch die missbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung unserer Dienste oder dadurch entstehen, dass der Kunde seinen sonstigen Obliegenheiten nicht nachkommt. Es ist dem Kunden insbesondere untersagt, Domainnamen oder Präsenzen mittels “Massenemails” (SPAM etc.) zu bewerben, Massenemails (SPAM, etc.) über die Systeme/Servers des Providers zu versenden oder öffentliche Mailsysteme wie z.B. b1gMail zu hosten. Wir übernehmen keine Haftung für die Folgen von Pflichtverletzungen des Kunden. Im Falle einer Pflichtverletzung des Kunden sind wir zur sofortigen Sperrung der entsprechenden Seiten und des Domainnamens sowie sämtlicher sonstigen Leistungen berechtigt. Jede Sperrung und Reaktivierung von Domains werden mit je 50,00 EUR berechnet (Sperr- /Entsperrgebühr). Nach einer erfolgten Sperre erfolgt eine Freischaltung frühestens nach Zahlung der Sperr-/ Entsperrgebühr. Durch eine Sperre wird der Kunde nicht von seiner Leistungspflicht entbunden. Diese Rechte stehen uns insbesondere dann zu, wenn wir von Dritten auf Unterlassung und/oder Schadensersatz in Anspruch genommen werden und / oder durch eine Strafverfolgungsbehörde oder ein Gericht hierzu aufgefordert werden. Für den Fall der Zuwiderhandlung des Kunden behalten wir uns die fristlose Kündigung vor. Weitergehende Schadensersatz- oder sonstige Ansprüche unseres Hauses gegen den Kunden bleiben davon unberührt. Soweit wir durch Dritte wegen rechtswidriger Handlungen des Kunden – insbesondere im Bereich des Datenschutz-, Urheber- und Wettbewerbsrechts – in Anspruch genommen werden, verpflichtet sich der Kunde, uns von allen Ansprüchen freizustellen und die durch die Inanspruchnahme oder Beseitigung des rechtswidrigen Zustandes entstandenen Kosten zu tragen.
7. Der Kunde verpflichtet sich, bei Vertragsunterzeichnung eine Einzugsermächtigung oder PayPal Adresse für die Erhebung fälliger Entgelte zu erteilen. Bei der Zahlungsart PayPal verpflichtet sich der Kunde fällige Entgelte innerhalb von 7 Tagen ab Erhalt der Rechnung auf das benannte PayPal Konto zu überweisen. Für den Fall, dass das vom Kunden hierzu benannte Konto keine Deckung aufweist oder der Kunde aus anderen Gründen seine Zahlungsverpflichtung nicht rechtzeitig erfüllt, steht es uns frei, den Server oder den Account des Kunden ohne Fristsetzung und weitere Ankündigung für den Zugang über das Internet zu sperren. Für die Entsperrung eines Server oder Accounts berechnen wir eine Aufwandpauschale in Höhe von 50 Euro. Sollte der Zahlungsverzug des Kunden länger als zwei Wochen andauern, sind wir berechtigt, den Vertrag mit dem Kunden fristlos kündigen und alle auf dem Server oder Account des Kunden gespeicherten Daten zu löschen. Der Mietzins für die Restlaufzeit des Vertrages bis zum Ende des Vertrages wird dabei sofort fällig gestellt. Die Kosten für die Rückgabe von Lastschriften trägt der Kunde, mindestens jedoch 15 Euro pro Einzelfall. Die Kosten für eine Mahnung bei Zahlungsart PayPal und Banküberweisung trägt der Kunde, mindestens jedoch 7,50 Euro pro Einzelfall. Nach einer erfolgten Sperre erfolgt eine Freischaltung frühestens nach Zahlung aller offenen Rechnungen inkl. Sperr-/Entsperrgebühr.
3.) Providerwechsel, Löschung
1. Bei allen über uns registrierten Domainnamen wird der Kunde als Inhaber eingetragen und kann gemäß den Bestimmungen dieser AGB und der jeweiligen Bedingungen der Vergabestelle jederzeit zu einem anderen Provider wechseln, sofern dieser die entsprechende TopLevel-Domain (z.B. „...de“) anbietet bzw. den Providerwechsel nach den erforderlichen Gegebenheiten und technischen Anforderungen unterstützt. Das Vertragsverhältnis wird durch einen solchen Wechsel nicht berührt. Es ist somit eine gesonderte Kündigung des geschlossenen Vertrages erforderlich.
2. Kündigungen der Domain sind in Textform. z.B. auch per E mail möglich.
3. Kann dem KK Antrag nicht rechtzeitig stattgegeben werden, weil der Providerwechsel durch den neuen Provider oder den Kunden zu spät veranlasst wurde oder für die Zustimmung notwendige Voraussetzungen nicht erfüllt sind, hat der Kunde die dadurch entstehenden Folgekosten zu tragen, es sei denn, er kann dem Provider grobes Verschulden oder Vorsatz nachweisen. Das Recht des Providers, die Domain nach Ablauf des bezahlten Zeitraums frei zu geben (CLOSE), bleibt davon unberührt. Der Kunde ist dafür zuständig, die rechtzeitige Durchführung des Providerwechsels sicher zu stellen.
4. Wir behalten uns vor, KK-Aufträgen erst dann statt zu geben, wenn sämtliche unbestrittenen offenen Forderungen des Kunden beglichen sind. Der Kunde hat die daraus entstehenden Folgekosten zu tragen. Schadensersatzansprüche des Kunden ergeben sich hierdurch nicht.
4.) Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht
Gegen unsere Forderungen aus dem Vertragsverhältnis steht dem Kunden die Befugnis zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung nur insoweit zu, als die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
5.) Höhere Gewalt
1. Wir sind von der Leistungspflicht in Fällen höherer Gewalt befreit. Als höhere Gewalt gelten alle unvorhergesehenen Ereignisse sowie solche Ereignisse, deren Auswirkungen auf die Vertragserfüllung von keiner Partei zu vertreten sind. Zu diesen Ereignissen zählen insbesondere rechtmäßige Arbeitskampfmaßnahmen, auch in Drittbetrieben, behördliche Maßnahmen, Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber, Störungen im Bereich von Leitungsgebern, sonstige technische Störungen, auch wenn diese Umstände im Bereich von Unterauftragnehmern, Unterlieferanten oder deren Subunternehmern oder bei vom Anbieter autorisierten Betreibern von Subknotenrechnern auftreten.
2. Wir übernehmen keine Haftung für direkte oder indirekte Schäden aufgrund technischer Probleme, Serverausfall, Datenverlust, Übertragungsfehler, Datenunsicherheit oder sonstiger Gründe, es sei denn, uns können Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden. Alle Ansprüche des Kunden sind auf den Auftragswert beschränkt, sofern gesetzlich zulässig. Der Kunde ist für die Sicherung seiner Daten selbst verantwortlich.
6.) Vertragsdauer, Vertragsbeendigung, Kündigung
1. Die Vertragsdauer erschließt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung des Tarifes. Ist keine Mindestlaufzeit angegeben, beträgt diese 12 Monate.
2. Der abgeschlossene Vertrag verlängert sich jeweils um die in der Leistungsbeschreibung des Tarifes genannte Mindestlaufzeit, sofern nicht der Vertrag zuvor fristgerecht gekündigt wird.
3. Die Kündigungsfrist beträgt jeweils 30 Tage vor Ende der jeweiligen (Mindest-) Laufzeit, sofern in der Tarifbeschreibung keine andere Kündigungsfrist genannt ist.wird.
4. Ein „Tarifupgrade“ ist jederzeit möglich, die Vertragslaufzeit wird dadurch nicht verändert. Ein „Tarifdowngrade“ ist immer nur zum Ende der Vertragslaufzeit mit einer Frist von 30 Tagen möglich.
5. Im Falle einer unüblichen und / oder unsachgemäßer Nutzung durch den Kunden behalten wir uns ein Sonderkündigungsrecht vor. Dies gilt insbesondere im Falle einer Beeinträchtigung von anderen Kundenaccounts und/oder Systemen des Anbieters durch den Kunden. Zuviel bezahlte Beträge werden auch in diesem Fall nicht zurück erstattet.
7.) Datenschutz
1. Der Kunde wird hiermit gemäß § 33 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und § 3 Abs. 5 Teledienstdatenschutzgesetz (TDDSG) darüber unterrichtet, dass wir seine Adressdaten in maschinenlesbarer Form erfasst haben und für sich aus dem Vertrag ergebende Aufgaben maschinell verarbeiten. Zudem werden Login- und Zugriffsdaten für Beweiszwecke gespeichert. Der Kunde stimmt der Speicherung ausdrücklich zu. Wir beachten die Vorgaben des Gsetzgebers beim Datenschutz. Einzelheiten hierzu finden Sie auf unserer Internetseite unter der Rubrik „Datenschutz“
2. Soweit wir uns zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen Dritter bedienen, sind wir berechtigt, die Teilnehmerdaten gegenüber dem Dritten offen zu legen, wenn dies für die Leistungserbringung erforderlich ist.
3. Beide Vertragspartner stehen dafür ein, dass das jeweils mit der Vertragsabwicklung befasste Personal die einschlägigen Datenschutz- und sonstigen relevanten Rechtsbestimmungen kennt und beachtet.
4. Beide Vertragsparteien verpflichten sich, Passworte geheim zu halten und diese unverzüglich ändern, sobald der Verdacht besteht, dass unberechtigte Dritte Kenntnis von Passwörtern erhalten haben. Der Kunde wird uns unverzüglich sofort unterrichten, wenn ein entsprechender Verdacht besteht. Entsprechendes gilt für uns, wenn wir Änderungen an Passwörtern vornehmen, die für den Kunden und dessen Tätigkeiten von Bedeutung sind. Die Übermittlung der neuen Passwörter erfolgt gemäß Absprache ausschließlich an dazu besonders autorisierte Personen des jeweiligen Vertragspartners, die im Ursprungsvertrag gesondert genannt sind.
5. Wir sind berechtigt, auf der Grundlage des TDDSG bzw. den jeweils geltenden bereichsspezifischen Datenschutzregelungen personenbezogene Daten zu erheben, zu verarbeiten und zu nutzen, soweit dies zur Durchführung des jeweiligen Vertragsverhältnisses (d.h. für die Begründung und etwaige Änderungen des Vertragsverhältnisses einschließlich dessen inhaltlicher Ausgestaltung und der Bereitstellung von Standleitungen) notwendig ist (Bestandsdaten) (§ 5 TDDSG). Diese Befugnis gilt auch für einen von uns beauftragten Dritten, der seinen Sitz auch im Ausland haben kann.
6. Die Bestandsdaten werden spätestens mit Ablauf des auf die Beendigung des Vertragsverhältnisses folgenden Kalenderjahres gelöscht, sofern dem im Einzelfall nicht besondere Gründe entgegenstehen. Soweit Kunden gegen die Höhe der in der Rechnung gestellten Verbindungsentgelte Einwendungen erhoben haben, dürfen die Abrechnungsdaten gespeichert werden, bis die Einwendungen abschließend geklärt sind. Ferner können Bestandsdaten bis zum Ablauf von zwei Jahren gespeichert bleiben, sofern Beschwerdebearbeitungen sowie sonstige Gründe einer ordnungsgemäßen Abwicklung des Vertragsverhältnisses dies erfordern. Im Übrigen darf die Löschung von Bestands- und Abrechnungsdaten unterbleiben, soweit dies gesetzliche Regelungen vorsehen oder die Verfolgung von Ansprüchen dies erfordert, oder staatliche Stellen dies von uns verlangen.
7. Wir erfassen die aktuelle “IP-Nummer” des Kunden bei Aufgabe der Bestellung und Nutzung des Kundenmenüs gemeinsam mit Datum, Uhrzeit und weiteren relevanten Daten. Diese Daten werden vertraulich behandelt und nicht zur Erstellung von Nutzerprofilen oder dergleichen verwendet. Sie dienen vielmehr ausschließlich dem Zweck, eine Bestellung oder Vorgänge im Kundenmenü bei Problemen, Unklarheiten usw. nachvollziehen zu können. Zudem behalten wir uns das Recht vor, diese Daten auf Verlangen einer Staatsanwaltschaft oder eines ordentlichen Gerichts oder sonstiger hierzu befugter staatlicher Stellen offen zu legen.m Im übrigen beachten wir die jeweils gültigen Vorgaben des Gesetzgebers.
8.) Schlussbestimmungen
1. Für die vertraglichen Beziehungen der Vertragspartner gilt ausschließlich deutsches Recht.
2. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder durch Änderungen in Rechtsprechung oder Gesetzgebung werden, so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, die die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Gleiches gilt für die Unvollständigkeit der Bestimmungen entsprechend.
3. Der Kunde erklärt mit der unterschriebenen Rücksendung des Vertrages ausdrücklich, dass er die Bestellung getätigt hat, und die von Ihm bestellten Leistungen durch uns bereit gestellt werden dürfen.
Werl, August 2019